Kurz gesagt
Sigentum passt, wenn Sie Geschäftsverträge mit der einfachen elektronischen Signatur unterschreiben lassen, die Daten in Deutschland liegen sollen und mehrere Personen im Team mitarbeiten. DocuSign passt besser, wenn Sie die qualifizierte Signatur, viele Anbindungen an andere Programme oder einen weltweiten Einsatz brauchen.
Wann Sigentum passt
- Geschäftsverträge ohne gesetzliche Schriftform: Dienstleistungs-, Werk- und Kaufverträge, Angebote, NDAs
- Mehrere Personen im Team sollen Verträge verschicken, ohne dass der Preis pro Person steigt
- Datenbank und Dokumente sollen in Deutschland liegen
- Unterschriebene Verträge sollen mit Fristen in einer Vertragsverwaltung landen
- Oberfläche, Mails und Hilfe auf Deutsch
Wann DocuSign besser passt
- Sie brauchen die qualifizierte elektronische Signatur (QES), etwa weil das Gesetz die Schriftform verlangt
- Sie brauchen die fortgeschrittene Signatur (FES) mit Identitätsprüfung
- Sie wollen die Signatur an andere Programme anbinden, etwa an ein CRM
- Ihr Unternehmen arbeitet weltweit und braucht Rechenzentren in mehreren Regionen
Wofür die einfache Signatur passt und wofür nicht
Geeignet
- Dienstleistungs-, Werk- und Kaufverträge zwischen Unternehmen
- Angebote, Auftragsbestätigungen und Rahmenverträge
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
- Gewerbemietverträge (seit 2025 genügt die Textform, § 578 BGB)
- Vergütungsvereinbarungen von Anwälten und Steuerberatern: Die Textform (§ 3a RVG, § 4 StBVV) ist erfüllt, die inhaltlichen Vorgaben prüfen Sie wie gewohnt
- Vollmachten und Mandatsvereinbarungen ohne besondere Formvorschrift
Nicht geeignet
- Was die gesetzliche Schriftform verlangt (§ 126 BGB), etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und der Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB), die Befristung eines Arbeitsvertrags (§ 14 Abs. 4 TzBfG) oder eine Bürgschaft, wenn kein Kaufmann bürgt (§ 766 BGB)
- Wohnraummietverträge über mehr als ein Jahr (§ 550 BGB)
- Wo die Schriftform nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden kann (§ 126a BGB), etwa beim Verbraucherdarlehen
- Was notariell beurkundet werden muss, etwa ein Grundstückskauf oder die Abtretung von GmbH-Anteilen
- Wenn Sie die Identität prüfen müssen, etwa nach dem Geldwäschegesetz: Sigentum prüft keine Ausweise
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet der Vertrag und das Gesetz.