Sigentum

Sigentum für Geheimhaltungsvereinbarungen

NDA online unterschreiben lassen

Eine Geheimhaltungsvereinbarung muss oft schnell unterschrieben sein, bevor das erste Gespräch beginnt. Mit Sigentum schicken Sie die NDA als Link, Ihr Gegenüber unterschreibt am Handy oder Computer, und Sie haben ein Protokoll dazu.

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Braucht eine NDA eine besondere Form?

Nein. Für Geheimhaltungsvereinbarungen schreibt das Gesetz keine Form vor. Sie können sie deshalb auch elektronisch abschließen, etwa mit einer einfachen elektronischen Signatur.

Wichtig ist, dass Sie später zeigen können, wer wann welche Fassung unterschrieben hat. Dafür gibt es zu jedem Vertrag ein Protokoll mit Zeitpunkt und digitalem Fingerabdruck des Dokuments.

Was in eine NDA gehört

  • Die Parteien: wer Informationen gibt, wer sie bekommt, oder beide (gegenseitige NDA)
  • Was als vertraulich gilt, möglichst konkret: Unterlagen, Daten, Gespräche, Muster
  • Wofür die Informationen genutzt werden dürfen, zum Beispiel nur für die Prüfung einer Zusammenarbeit
  • Ausnahmen: was schon bekannt oder öffentlich ist oder offengelegt werden muss
  • Wer die Informationen intern sehen darf
  • Wie lange die Pflicht gilt, auch nach Ende der Gespräche
  • Rückgabe oder Löschung der Unterlagen am Ende
  • Rechtsfolgen bei Verstößen und anwendbares Recht

Worauf Sie achten sollten

Eine Vertragsstrafe macht Verstöße teuer, ist aber in vorformulierten Verträgen nur in angemessener Höhe wirksam. Ob Ihre Klausel trägt, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Geschäftsgeheimnisse sind gesetzlich nur geschützt, wenn Sie angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung treffen. Eine unterschriebene NDA ist eine solche Maßnahme, deshalb lohnt es sich, sie vor dem ersten Austausch zu haben.

So läuft es mit Sigentum

  1. Hochladen und Feld setzen

    PDF oder Word-Datei hochladen und dorthin klicken, wo unterschrieben wird.

  2. Verschicken

    Jede Person bekommt ihren eigenen Link, als Absender steht Ihre Organisation.

  3. Unterschrieben, mit Protokoll

    Unterschrieben wird am Handy oder am Computer. Danach haben alle das PDF samt Protokoll.

Häufige Fragen

Ist eine digital unterschriebene NDA gültig?

Ja. Weil das Gesetz für Geheimhaltungsvereinbarungen keine Form verlangt, reicht eine einfache elektronische Signatur. Das Protokoll von Sigentum hält fest, wer wann zugestimmt hat; im Streitfall würdigt ein Gericht es als Beweismittel.

Muss mein Gegenüber sich registrieren?

Nein. Die Person bekommt einen Link per E-Mail, bestätigt einen Code und unterschreibt im Browser, ohne Konto und ohne App.

Kann ich eine NDA für viele Empfänger gleichzeitig verschicken?

Ja, mit einer Vorlage und dem Serienversand: Tabelle mit Namen und E-Mail-Adressen hochladen, Sigentum erzeugt je Empfänger einen eigenen Vertrag.

Bekomme ich eine Vorlage für eine NDA?

Sigentum stellt keine Vertragsmuster bereit. Laden Sie Ihre eigene NDA als PDF oder Word-Datei hoch; Muster bieten zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern an.

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Ihr erster Vertrag ist in wenigen Minuten unterwegs.

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